Für Hilfsmittel wie Katheter fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Bei dauerhaftem Bedarf summiert sich das über das Jahr — und viele wissen nicht, dass es eine gesetzliche Obergrenze gibt, ab der du gar nichts mehr zahlst.
Hier steht, wie die Belastungsgrenze funktioniert, wer besonders früh befreit wird und wie der Antrag abläuft. Die konkrete Berechnung macht immer deine Krankenkasse.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung oder die persönliche Einweisung durch Fachpersonal.
Wie hoch die Zuzahlung ist
Bei Hilfsmitteln zum Verbrauch — dazu zählen Einmalkatheter — beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, aber höchstens zehn Euro pro Monat je Produktart. Für Erwachsene ab 18 Jahren gilt diese Zuzahlung grundsätzlich.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind bei den meisten Zuzahlungen ohnehin befreit.
Die Belastungsgrenze: ab hier ist Schluss
Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Über ein Kalenderjahr sind deine Zuzahlungen auf zwei Prozent deiner jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt gedeckelt. Ist diese Grenze erreicht, stellt die Kasse eine Befreiung für den Rest des Jahres aus.
Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit dauerhaft in Behandlung sind, sinkt die Grenze auf ein Prozent. Wer regelmäßig katheterisiert, erfüllt diese Voraussetzung häufig — ob sie im Einzelfall vorliegt, bescheinigt die behandelnde Praxis.
So beantragst du die Befreiung
Sammle die Quittungen und Zuzahlungsbelege des Jahres — für Katheter, aber auch für Medikamente, Heilmittel oder Klinikaufenthalte, denn alles zählt zusammen. Sobald die Summe deine persönliche Grenze erreicht, reichst du die Belege bei deiner Krankenkasse ein und beantragst die Befreiung.
Viele Kassen bieten auch eine Vorauszahlung an: Du zahlst die voraussichtliche Jahresgrenze zu Beginn auf einmal und bist danach das ganze Jahr befreit. Das erspart das Sammeln. Deine Kasse erklärt dir, welcher Weg für dich günstiger ist.
Und wenn Curavea die Zuzahlung übernimmt?
Unabhängig von der Belastungsgrenze übernehmen wir deine gesetzliche Zuzahlung für die Katheterversorgung. Für dich bleibt der Eigenanteil dann bei null — ohne dass du Belege sammeln oder Anträge stellen musst.
Die Befreiung über die Belastungsgrenze lohnt sich trotzdem zu kennen: Sie gilt für all deine anderen Zuzahlungen mit.