Katheter für den Selbstkatheterismus sind Hilfsmittel – und bei medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Versorgung. Trotzdem herrscht oft Unsicherheit, was genau einem zusteht. Hier die wichtigsten Punkte.
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine ärztliche Beratung oder die persönliche Einweisung durch Fachpersonal.
Der grundsätzliche Anspruch
Nach § 33 SGB V hast du Anspruch auf Hilfsmittel, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg der Behandlung zu sichern, einer Behinderung vorzubeugen oder sie auszugleichen. Für den ISK bedeutet das: Die medizinisch notwendige Menge an geeigneten Kathetern wird von der Kasse getragen – abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung.
Der Weg zur Versorgung
Am Anfang steht die ärztliche Verordnung (das Rezept). Damit meldest du dich bei einem zugelassenen Leistungserbringer, der die Versorgung übernimmt und mit deiner Kasse abrechnet. Bei laufendem Bedarf werden Folgeverordnungen ausgestellt – ein guter Versorger unterstützt dich dabei.
Was, wenn die Kasse ein anderes Produkt will?
Manche Kassen haben Verträge mit bestimmten Anbietern oder bevorzugen bestimmte Produkte. Du hast aber Anspruch auf eine für dich geeignete Versorgung. Passt ein Produkt medizinisch nicht, kann deine Ärztin oder dein Arzt das begründen. Lass dich nicht vorschnell auf etwas Unpassendes verweisen.